Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN
ACHTWERK Events GmbH, Daimlerstraße 17, 73635 Rudersberg
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Räumlichkeiten der Eventlocation zur Durchführung von Veranstaltungen wie Hochzeiten, Firmenevents, Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen und vieles mehr, sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Eventlocation.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Eventlocation in Textform.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vor Vertragsabschluss seitens der Firma ACHTWERK Events GmbH zugestimmt und ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung
2.1 Vertragspartner sind die ACHTWERK Events GmbH und der Kunde. Der Vertrag kommt mit der Bezahlung der ersten Rechnung („Auftragsbestätigung | 1 AZ") zustande. Mit der Bezahlung der Auftragsbestätigung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ACHTWERK Events GmbH als verbindlich an. Die ACHTWERK Events GmbH kann die Buchung zusätzlich in Textform bestätigen.
2.2 Die ACHTWERK Events GmbH haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der ACHTWERK Events GmbH beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Eventlocation beruhen. Einer Pflichtverletzung der ACHTWERK Events GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit in Ziffer 9 nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Eventlocation auftreten, wird die ACHTWERK Events GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, der ACHTWERK Events GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Durch Buchung des Kunden der Eventlocation, tritt dieser nach außen sowie auch nach innen als Veranstalter auf. Somit ist dieser verantwortliche Veranstalter. Die ACHTWERK Events GmbH empfiehlt somit, den Abschluss einer Veranstaltungshaftpflicht-Versicherung.
2.3 Alle Ansprüche gegen die ACHTWERK Events GmbH und deren Eventlocation verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Eventlocation beruhen.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Die ACHTWERK Events GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und der Eventlocation zugesagten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der ACHTWERK Events GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über die ACHTWERK Events GmbH beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und der Eventlocation verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.
3.4 Rechnungen der ACHTWERK Events GmbH sind binnen fünf (5) Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Die ACHTWERK Events GmbH kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die ACHTWERK Events GmbH berechtigt, ohne Hinweis auf Zahlungsverzug, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.
3.5 Die ACHTWERK Events GmbH ist berechtigt, bei oder auch nach Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Zur Deckung von Vorbereitungsleistungen werden vom Auftraggeber folgende Anzahlungen fällig:
- (i) 40 % des Gesamtvolumens bei Auftragserteilung
- (ii) 40 % des Gesamtvolumens nach dem Probeessen bzw. 90 Werktage vor der Veranstaltung
- (iii) 20 % des Gesamtvolumens 30 Werktage vor der Veranstaltung (Schlussabrechnung)
- (iiii) Zusätzliche Leistungen, abweichend vom geltenden Leistungsumfang der ACHTWERK Events GmbH, werden separat mit einer Nachtragsrechnung berechnet.
3.6 Ferner ist die ACHTWERK Events GmbH auch berechtigt eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.7 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber der ACHTWERK Events GmbH aufrechnen oder verrechnen.
3.8 Die ACHTWERK Events GmbH kann die von ihr angebotene Ware, soweit diese saisonal bedingten Verfügbarkeits- und Qualitätsschwankungen unterliegt (z.B. Obst und Gemüse), durch gleichwertige Ware ohne Preisänderung ersetzen.
3.9 Der Kunde ist nicht berechtigt, zu einer Veranstaltung eigene Speisen oder Speisen Dritter mitzubringen. Getränke in geschlossenen Gebinden darf der Kunde zu einer Veranstaltung nur dann mitbringen, wenn dies zuvor mit der ACHTWERK Events GmbH vereinbart wurde.
3.10 Gehört zum Leistungsumfang der ACHTWERK Events GmbH ein Buffet oder Ähnliches, entscheiden allein die Mitarbeiter der ACHTWERK Events GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen vor Ort, wie lange das Buffet aufgebaut bleibt bzw. wann es wegen drohender mikrobiologischer Veränderungen der angebotenen Speisen abgebaut werden muss. In der Regel wird dies nach 3 bis 3,5 Stunden der Fall sein.
3.11 Sollte ein Teil der von der ACHTWERK Events GmbH angebotenen Speisen nicht verbraucht werden, hat der Kunde keinen Anspruch auf Mitnahme der übrig gebliebenen Speisen.
3.12 Die bei Erstellung eines Angebots angegebene Personenzahl bezieht sich ausschließlich auf erwachsene Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres, sofern im Angebot nicht ausdrücklich ein Vermerk über teilnehmende Kinder enthalten ist. Kinder können bis spätestens fünf Wochen vor der Veranstaltung nachgemeldet werden.
§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der ACHTWERK Events GmbH geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die ACHTWERK Events GmbH der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
4.2 Sofern zwischen der ACHTWERK Events GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der ACHTWERK Events GmbH auszulösen.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt die ACHTWERK Events GmbH einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die ACHTWERK Events GmbH den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.
4.4 Stornierungsbedingungen: Nach Vertragsabschluss ist eine Stornierung unter folgenden Bedingungen möglich:
- Die Anzahlung in Höhe von 40 % bleibt in jedem Fall bestehen und wird nicht zurückerstattet.
- Bei einer Stornierung bis zu 12 Monate vor der Veranstaltung sind 80 % des Gesamtbetrags zu zahlen.
- Erfolgt die Stornierung innerhalb der 8 Monate vor der Veranstaltung, ist der gesamte Betrag fällig.
§ 5 Rücktritt der Eventlocation
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die ACHTWERK Events GmbH in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der ACHTWERK Events GmbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen der Zahlungsfrist geleistet, ist die ACHTWERK Events GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist die ACHTWERK Events GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere bei höherer Gewalt, irreführender Buchung oder Gefährdung des Ansehens der Eventlocation.
5.4 Der berechtigte Rücktritt der ACHTWERK Events GmbH begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
§ 6 Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
6.1 Eine Veränderung der Teilnehmerzahl muss der Eventlocation spätestens 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung der ACHTWERK Events GmbH. Eine maximale Reduzierung von 10 % der Personenanzahl ist nach der Auftragsbestätigung und 28 Tage vor der Veranstaltung zulässig.
6.2 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt die ACHTWERK Events GmbH diesen Abweichungen zu, kann die ACHTWERK Events GmbH die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen.
6.3 Bei Veranstaltungen an einem Samstag zwischen April und Oktober darf die Anzahl der erwachsenen Gäste 80 Personen nicht unterschreiten. Eine Reduzierung um maximal 10 % ist zulässig, sofern die Mindestanzahl von 80 erwachsenen Gästen dennoch eingehalten wird.
§ 7 Speisen und Getränke
7.1 Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung der ACHTWERK Events GmbH.
7.2 Die ACHTWERK Events GmbH hat nach Schluss der Veranstaltung das Recht, alle bereitgestellten, nicht verzehrten Speisen mitzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Überlässt die ACHTWERK Events GmbH dem Kunden auf dessen Wunsch Speisen nach Schluss der Veranstaltung, übernimmt die ACHTWERK Events GmbH für Qualität und Beschaffenheit dieser Speisen keine weitere Gewähr.
7.3–7.8 Es gelten die weiteren gesetzlichen Bestimmungen zu Produkthaftung, Leistungsstörungen und höherer Gewalt.
§ 8 Technische Einrichtungen und Anschlüsse
8.1 Soweit die ACHTWERK Events GmbH für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen und in Vollmacht des Kunden.
8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der Eventlocation bedarf deren Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen gehen zu Lasten des Kunden.
8.3 Störungen an von der Eventlocation zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Eventlocation diese Störungen nicht zu vertreten hat.
§ 9 Verlust, Beschädigung und Beschaffenheit mitgebrachter Sachen
9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Die ACHTWERK Events GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Die ACHTWERK Events GmbH ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen.
9.3 Mitgebrachte Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf die Eventlocation Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen.
§ 10 Haftung des Kunden für Schäden
10.1 Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
10.2 Die ACHTWERK Events GmbH kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.
§ 11 Widerrufsbelehrung
11.1 Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Vertragsabschluss richtet sich nach § 2.1 dieser AGB.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren:
Achtwerk Events GmbH
Daimlerstraße 17
73635 Rudersberg
E-Mail: info@achtwerkevents.de
11.2 Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist.
11.3 Muster-Widerrufsformular: Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
Achtwerk Events GmbH, Daimlerstraße 17, 73635 Rudersberg, E-Mail: info@achtwerkevents.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die
Erbringung folgender Dienstleistung:
Bestellt am / erhalten am: ___________
Name des/der Verbraucher(s): ___________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ___________
Unterschrift (nur bei Mitteilungen auf Papier): ___________
Datum: ___________
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
12.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr das Amtsgericht Stuttgart.
12.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.